Brancheninformationen

 

 
 

Arztpraxen:

Seit 01.01.2004 besagt SGB V, §135a, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, darunter auch Arztpraxen "verpflichtet sind, unternehmensintern ein Qualitätsmanagement einzusetzen und zu entwickeln".

Eine Arztpraxis ist aus der Sicht des Patienten kein isolierter gesundheitlicher Versorgungspunkt. Sie ist vielmehr eine erste Anlaufstelle eines Gesundheitsversorgungsnetzes, dass er als Versicherter nutzen möchte bzw. muss. Er möchte, dass dieses Netzwerk möglichst reibungslos Hand in Hand arbeitet. So sehen es auch die Kostenträger.

Umgekehrt profitiert auch die einzelne Arztpraxis davon, wenn sie die Patienten bekommt, die sie besonders gut versorgen kann und für alle anderen Fälle eine verlässliche Überweisungstabelle nutzen kann.

Hierfür ist Qualitätsmanagement das Mittel der Wahl. Jeder Punkt des Versorgungsnetzes stellt sein Leistungsangebot, dessen Durchführung und Kontrolle in einem Handbuch dar. Schnittstellen und Dokumentationsprinzipien innerhalb der Praxis werden offengelegt. Dies ist der Weg zu einer integrierten Versorgung gerade derjenigen Krankheitsbilder, die regelmäßige und mehrstufige Versorgung (in Krankenhäusern, Reha, etc.) bedürfen.

> Möglicher Projektablauf

< Zurück